Ein Geschäft mit dem Tod?.
Carsten Röttger am Freitag, 10. Oktober 2008 um 17:02
Sterbehilfe, auch Euthanasie genannt.
„Eu·tha·na’sie, die; -, keine Mehrzahl 1.leichter, schmerzloser Tod 2. MEDIZIN Erleichterung des Sterbens, besonders durch Schmerzlinderung 3. Tötung unheilbar Kranker und Geisteskranker“
Langenscheidt Online-Fremdwörterbuch
Im Deutschen verwendet man aber, wegen des Missbrauchs des Wortes im 3. Reich, für unter anderem auch der „Rassenhygiene“, das Wort Sterbehilfe.
In Deutschland gibt es, anders als in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz, kein Gesetz zum Thema Euthanasie.
Es gibt verschiedene Formen von Sterbehilfe:
- Die aktive Sterbehilfe, bei welcher eine Person auf Verlangen durch eine zweite Person getötet wird,
- die passive Sterbehilfe, bei der das Leben einer Person durch Nichteinsetzen oder Ausschalten lebenserhaltender Geräte beendet wird,
- die indirekte Sterbehilfe, bei welcher die Qualen eines Patienten durch schmerzlindernde, aber die Lebensdauer verkürzende Medikamente im Endstadium seiner Krankheit gemindert werden und
- die Beihilfe zu Selbsttötung, bei welcher der Person ein tödliches Mittel, meist Barbiturate, welche die Lungentätigkeit stoppen, zur Verfügung gestellt wird.
In Deutschland ist das Töten auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) eine Straftat, die anderen Arten der Sterbehilfe sind nur in besonderen Fällen als Straftat angesehen.
Es kann aber sogar zu einer Verurteilung des behandelnden Arztes wegen unterlassener Hilfeleistung oder Körperverletzung kommen, wenn keine indirekte Sterbehilfe geleistet wird.
2007 rief der frühere CDU-Politiker und Hamburgs Justizsenator Roger Kusch den Verein “Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.” ins Leben. Am 29. Juni 2008 gab er auf seiner Internetseite zu, einer 79-jährigen Frau beim Suizid assistiert zu haben. Eine Spritzenpumpe, auch Perfusor-Pumpe genannt, welche Kusch zum Kauf anbietet, sei dabei aber nicht benutzt worden.
Das Gerät spritzt dabei dem Patienten jeweils eine bestimmte Menge an Kaliumchlorid und einem Narkotikum durch eine Kanüle in die Vene.
Für die Suizidbegleitung seien bis zu 8.000 Euro aufzuwenden, wie es auf seiner Website heißt. Wie sich der Preis zusammensetzt ist mir nicht bekannt, 1000-3000 Euro der Kosten aber fallen auf den Apparat.
Kuschs Unterstützung beim Suizid der Frau gab mehreren unionsgeführten Ländern den Anstoß, organisierte Sterbehilfe verbieten zu wollen. Am 04. August 2008 beriet der Bundesrat über diesen Gesetzentwurf, welcher “gewerbliche und organisierte Suizidhilfe” mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestrafen sollte, konnte sich aber auf nichts einigen.
Die Bundesländer wollen weiter versuchen, eine Regelung auszumachen.
Ich halte es für nötig, dass es organisierte Sterbehilfe gibt, denn besonders alte Menschen haben sehr viele Ängste, wie irgendwann nicht mehr fähig zu sein, sich selbst zu versorgen, eine schwere, schmerzvolle Krankheit zu erleiden, oder auch zu vereinsamen. Deswegen entscheidet sich, wie der Focus am 11. September 2007 auf einer Internetseite bekannt gab, „fast alle zwei Stunden“ ein Mensch über 60 zum Suizid, das sind 4380 Tode pro Jahr; wie groß die Dunkelziffer ist, kann natürlich niemand sagen. Durch unzureichende, oder gar keine professionelle Beratung, scheiden sie damit oft zu früh aus dem Leben.
Organisationen, die Sterbehilfe leisten, könnten da helfen. Sie sollen aber nicht gesunden Menschen das Leben nehmen, sondern könnten diese Menschen beraten und Verträge aushandeln. In diesen sollte festgelegt werden, dass, wenn ein Mensch gezwungen sein würde, nur noch vor sich hinzuvegetieren, diese Organisation aktiv werden und den Patienten bei seinem Weg ins Jenseits begleiten würde.
Eine Betreung würde nicht stattfinden, – dafür gibt es Vereine wie die Caritas, oder das Diakonische Hilfswerk – sie könnten aber zu diesen Institutionen Kontakt aufnehmen, um den Menschen dorthin zu vermitteln.
Nur darf es nicht so weit kommen, dass diese Art der Sterbehilfe zu sehr kommerzialisiert wird, denn immer wo es Notleidende gibt, wird es Menschen geben, die diese Misslage ausnutzen, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Dies können horrende Preise sein, oder gar schlimmer könnten die Patienten durch Überreden, oder Gewaltandrohung dazu forciert werden, einen Antrag auf Sterbehilfe zu stellen, um so an ihr Geld zu kommen.
Deshalb müssen Sterbehilfe-Vereine strengen Regelungen und Kontrollen unterliegen, um ein unmenschliches Behandeln zu verhindern und dem Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.










