Mit Handys lässt sich vieles anstellen. Die einen managen damit ihre Termine, andere kommunizieren mittels SMS oder E-Mail miteinander, wieder andere benutzen es, um die Langeweile mithilfe von Spielen zu verdrängen oder Fotos machen. Und es soll auch heute noch Personen geben, die damit Telefonieren – die findet man aber eher selten.
Ab und an hört man auch von Anbietern, die die Ortung von Handys als Dienstleister anbieten. Dazu benötigt man einfach nur das eingeschaltete Handy, denn solch ein Handy befindet sich in einer Funkzelle, damit es kommunizieren kann (daher kommt auch der englische Begriff cell phone).
Eines der besten Argumente für die Handyortung besteht bei Eltern, die ganz einfach herausfinden können wo sich ihre Sprösslinge momentan aufhalten. Für die Eltern ist es meist jedoch nur interessant, wenn die “Opfer” nichts davon wissen und wider Willen kontrolliert werden. Da stellt sich die Frage, wie das Ganze aus rechtlicher Sicht aussieht.
In der Regel verlangen die Anbieter solch einer Dienstleistung eine explizite Einwilligung für die Ortung. Am Beispiel piCOS sehen wir: Nach der Registrierung mit der eigenen Nummer muss man zunächst eine SMS mit vorgegebenem Inhalt von seinem Handy aus versenden. Dies ist die Einwilligung für die Ortung. Nun kann man sein eigenes Handy über die Weboberfläche orten lassen. Möchte ein anderes Mitglied von piCOS das Handy orten lassen, muss es über piCOS eine Anfrage an den User senden. Einmal eingewilligt, kann dieses andere Mitglied nun bis zum Widerspruch sooft orten, wie er möchte. Quasi bis er pleite ist. Eine Ortung ist natürlich nicht frei von Kosten. Bleiben wir bei piCOS: Keine Grundgebühr, dafür 0,49 Euro pro Ortung – ob erfolgreich oder fehlgeschlagen spielt dabei keine Rolle.
Ob die Handortung effektiv, einfach und genau ist, wollten wir genau wissen. Deshalb hat blosse sich bei piCOS angemeldet und daraufhin die Anleitungen für die Einwilligung etc. genaustens befolgt. Dann der erste Ortungsversuch: OK, es blieb bei einem Versuch. Der Service teilte uns mit, dass ein Unbekannter Fehler auftrat, was zur Fehlerbehebung nicht unbedingt förderlich ist. Auch weitere Versuche scheiterten kläglich mit dem gleichen unbekannten Fehler, egal in welchem Zustand und welchem Ort sich das Handy befand.

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Doch all diese Versuche wurden vom Voucher der Ortungen abgezogen. Man kann dieses Kontingent “aufladen”. Das ist vergleichbar mit Prepai-Handy-Tarifen, denn man kann daraufhin die Versuche “verorten”. Schade, denn das konnte definitiv kein Fehler sein, der von uns verschuldet wurde, denn wir haben den alle Anweisungen und Anleitungen, die wir von piCOS erhielten gehalten. Insgesamt 6 Versuche für die Katz. Das sind im Ernstfall verschenkte 2,94€.
Wir haben uns erhoff, einen besseren und aufschlussreicheren Praxistest für die Handyortung durchführen zu können, doch der unbekannte Fehler hat dies leider nicht zugelassen. Wenn dies jedoch reibungslos funktionieren würde, was es bei einigen Personen sicherlich tut, wäre es eine gute Möglichkeit für Eltern herauszufinden, ob ihr Kind nicht doch in einer anderen Funkzelle als die Schulnächste angemeldet ist. Das ist natürlich auch rechtlich gesehen nur mit Einwilligung des Kindes erlaubt. Zu recht! Wäre ja zu schön, wenn jeder jeden Orten könnte wie er lustig ist…