Todesstrafe in Deutschland.
Dienstag, 19. August 2008 um 22:02
Ja, es gibt sie noch immer in Deutschland: Die Todestrafe! Dazu muss man aber noch sagen, dass es die Todesstrafe nur noch in Hessen gibt.
Ein Auszug aus der hessischen Verfassung:
Art. 21 Verf(Gesetz) – Landesrecht Hessen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (1)
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Aber zum Glück gilt ja Bundesrecht über Landesrecht. ![]()
Hierzu ein Ausschnitt aus dem Grundgesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)Art. 102 GG(Gesetz)
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Interessant wird die Sache eigentlich erst dann, falls sich das Bundesland Hessen von der Bundesrepublik einmal abtrennen würde. Dann nämlich wäre das Landesrecht, das Bundesrecht für die Bundesrepublik Hessen. Aber das würde nun zu weit führen … Wir reden ja hier von Hessen und nicht von Bayern.
Denn in Bayern wurde die Todesstrafe “formal” 1998 aus dem Landesrecht Bayern genommen (Quelle).






