Kategorie Recht.

An die Arbeit.

Montag, 24. November 2008 um 21:21

Wann ist Arbeit Arbeit? In den USA gibt es nun – wie soll es auch anders sein? – gerichtliche Auseinandersetzungen damit.

Und zwar versuchen eine Menge US-Unternehmen, das Hoch- und Herunterfahren des Computers von der Arbeitszeit abzuziehen.

Der Grund: In der Zeit ginge man doch sowieso nur Kaffee holen, rauchen oder ein Pläuschchen mit dem Kollegen halten. Andererseits sagt ein Anwalt der Angestellten, in der Zeit würde sehr wohl gearbeitet werden. Die Mitarbeiter nutzen die Zeit nämlich, indem Sie schonmal den Terminkalender nach Terminen absuchen, die ersten Telefonate halten oder einfach irgendeinen Papierkram erledigen.

Und nun mal ganz ehrlich; ist das nicht kleinlich? Man könnte die Mitarbeiter ja anweisen, den Rechner einfach anzulassen. Das würde auf jeden Fall effektiver sein, doch die Stromkosten schössen in die Höhe.

Die Arbeitgeber sollten nicht ganz so pingelig sehen, schließlich nutzen die Mitarbeiter ihren Rechner nicht als Gartenersatz….

Aktiv gegen Rasen.

Dienstag, 28. Oktober 2008 um 19:52

“Hier sind ja so viele Raser. Ein Zebrastreifen wäre hier ideal.”

Natürlich wäre der ideal. Doch man darf ihn trotzdem nicht selbst auf die Straße malen. Ein 70-jähriger Mann aus Hessen hatte diese Idee am vergangenen Sonntag und setzte sie mit Acrylfarbe um.

Eine Anzeige wegen Amtsanmaßung und Sachbeschädigung sind die Folge. Der Schaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.

Und wer ist Schuld?.

Samstag, 18. Oktober 2008 um 11:00

Nicht die Schweizer, sondern Gott! Das meint zumindest Ernie Chambers, Senator aus Nebraska. Er hat nämlich im September 2007 Klage gegen Gott eingereicht. Eine einstweilige Verfügung solle das Gericht Gott geben, die es ihm verbietet, schädliche Handlungen und Terrordrohungen zu äußern, schließlich habe Gott ” zahlreiche terroristische Drohungen schwerster Art gegen unzählige Personen, den Kläger eingeschlossen, geäußert” (heise Telepolis).

Beim Bezirksgericht Douglas landete die Klage auf dem Tisch. Wieso gerade da? Chambers sagt, Gott sei ja allgegenwärtig. Dann wird er wohl auch da sein… Klingt logisch, oder?

Das Gericht wies die Klage dennoch zurück, da sie behaupteten, für Gott nicht zuständig zu sein. Sie können die Adresse nicht auffinden. Man muss aber einen Zugang zum Beklagten haben, um ihn verklagen zu können.

Aber Gott muss ja von der Klage wissen. Er ist ja allwissend.

Todesstrafe in Deutschland.

Dienstag, 19. August 2008 um 22:02

Ja, es gibt sie noch immer in Deutschland: Die Todestrafe! Dazu muss man aber noch sagen, dass es die Todesstrafe nur noch in Hessen gibt.

Ein Auszug aus der hessischen Verfassung:

Art. 21 Verf(Gesetz) – Landesrecht Hessen

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (1)

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Aber zum Glück gilt ja Bundesrecht über Landesrecht. ;)
Hierzu ein Ausschnitt aus dem Grundgesetz:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)Art. 102 GG(Gesetz)

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Interessant wird die Sache eigentlich erst dann, falls sich das Bundesland Hessen von der Bundesrepublik einmal abtrennen würde. Dann nämlich wäre das Landesrecht, das Bundesrecht für die Bundesrepublik Hessen. Aber das würde nun zu weit führen … Wir reden ja hier von Hessen und nicht von Bayern.

Denn in Bayern wurde die Todesstrafe “formal” 1998 aus dem Landesrecht Bayern genommen (Quelle).

Nichtraucherschutzgesetz.

Mittwoch, 13. August 2008 um 17:17

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) auch in NRW. Es besagt, dass in allen öffentlichen Gebäuden, sowie in Gaststätten, nicht mehr geraucht werden darf.
Aber es gibt Ausnahmen: So darf in Gaststätten weiterhin geraucht werden, wenn sie ein abgetrenntes Raucherzimmer einrichten, welches aber nur den kleineren Teil der Gesamtfläche in Anspruch nehmen darf. Des Weiteren können Gaststätten sich als Raucherclub deklarieren, deren Hauptzweck “der Genuss des Tabakrauchens“ ist. Die Bayern brauchen natürlich wieder eine extra (Weiß-)Wurst, weshalb es bei ihnen die selbe Möglichkeit, nur in grün gibt:
Der “Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur” ist der am schnellsten wachsende Club in Deutschland; mit ca. 70.000 Mitgliedern im April 2008 ist er auf Platz 3 der größten Clubs in Deutschland, nach dem ADAC und dem FC Bayern.

Viele Menschen, vor allem Wirte, sehen das Nichtraucherschutzgesetz jedoch als einen Wirtschaftsbremser. Sie haben die Befürchtung, dass durch das Gesetz viele Raucher dazu bewegt sind, nicht mehr in ihre Kneipe zu gehen, um dort gemütlich mit Freunden ein Bier zu trinken, da ihr “Recht” auf eine Zigarette nicht gegeben sei. Tatsächlich ist es so, dass in Ländern, in denen ein vergleichbares Gesetz beschlossen wurde, die Kneipen eine Umsatzsteigerung verbuchen konnten; in Dänemark betrug diese am 01. September 2007 acht, in Neuseeland seit dem Jahr 2005 zehn Prozent. In Ländern mit einer großen Kneipenkultur wie Irland konnte man aber nach der Einführung eines Rauchverbotes ein „Kneipensterben“ beobachten, welches sich nun auch in England zeigt: Dort hat sich die Zahl der Geschäftsaufgaben innerhalb eines Jahres (2006-2007) versiebenfacht.
Das könnte aber in Deutschland erst einmal verhindert werden:
Am 30. Juli 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Raucher künftig wieder in kleinen Eckkneipen geduldet werden, was aber nur unter bestimmten Bedingungen geschehen darf.
So muss die Eckkneipe aus einem Raum, der weniger als 75 Quadratmeter fasst, bestehen, außerdem dürfen Jugendliche keinen Zutritt haben und  es dürfen keine „zubereiteten Speisen“ angeboten werden (was alles unter diese Definition fällt, wird sich wahrscheinlich durch einzelne Auseinandersetzungen zwischen Wirten und Behörden festlegen).
Dies ist aber nur eine Übergangsregelung, die bis zum Erlass neuer Gesetze und spätestens bis 2009 gilt.
Auf lange Sicht werden gastronomische Einraumbetriebe wahrscheinlich aber gänzlich verschwinden, oder zumindest beträchtlich schrumpfen, da zwischen den Jahren 2000 und 2006 die Zahl dieser Gastronomiebetriebe um ca. 8000 abnahm.

Es ist schon lange bekannt, dass Nikotin eine süchtig machende und gesundheitsschädigende Droge ist. Nach relativ neuen Erkenntnissen ist sie sogar unter den Top ten (Platz neun) unter den gefährlichsten Drogen in Betrachtung von „Gesundheitsgefahr, Suchtpotential und Schaden für die Gesellschaft“ und steht damit vor Canabis, LSD und Ecstasy; Alkohol steht auf Platz fünf und angeführt wird die Liste von Heroin (Platz eins) und Kokain (Platz zwei).

Warum Nikotin (und damit Zigaretten) eine der am meisten konsumierten Drogen Deutschlands ist, hat den Grund, dass es u.a. Dopamin (ugs. Glückshormone) ausschüttet, also auch eine berauschende Wirkung ausübt, aber ohne zu beduseln. Deshalb kann man sie in jeder Lebenslage konsumieren, ohne dass sie (während des Konsums) körperlich und geistig beeinträchtigt und somit nicht als störend empfunden wird.

Wenn Drogen wie LSD – die wesentlich ungefährlicher und, wie Albert Hoffmann sagte, zur Heilung psychisch Kranker eingesetzt werden können – verboten sind, dann sollte Nikotin allemal verboten werden. Die gesundheitlichen Schäden durch das beim Verbrennen von Tabak entstehende Aerosol sind gravierend:
Zigarettenrauch enthält bis zu 12000 verschiedene chemische Verbindungen, von denen über 2000 als Giftstoffe bekannt sind, u.a. Blausäure und Kohlenstoffmonoxid. Zudem gibt es Bestandteile, die krebserzeugend und krebserregend sind. Wer “nur” zehn Zigaretten täglich raucht, vermindert sein Leben um drei Jahre. Diese Tatsache macht es unnötig, die ellenlange Liste von gesundheitlichen Risiken durch Tabakrauchen hier zuzuschreiben.

Viele Raucher scheinen immer noch nicht begriffen zu haben, dass Nikotin – und somit ihre Zigaretten – eine Droge ist und wollen nicht auf ihr vermeintliches Recht des Rauchens verzichten. Manche vertreten sogar die Meinung, dass Nicht-Raucher damit rechnen müssten, dass sie, wenn sie in eine Kneipe oder Diskothek gingen, zugequalmt würden.

Durch das neue Nicht-Raucherschutzgesetz wurde endlich gezeigt, dass nicht die Raucher diejenigen sind, die ein Recht auf Rauchen, sondern die Nicht-Raucher ein Recht darauf verdienen, dass nicht geraucht wird. Allerdings könnte das Gesetz noch weitergehen und das generelle Rauchen verbieten. Zumindest ein generelles Rauchverbot in Gaststätten wäre nicht gegen das Grundgesetz, sagten die Karlsruher Richter.

Nachsitzen!.

Freitag, 15. Februar 2008 um 19:06

Nachsitzen!

In Kent gibt es einen Schuldirektor, der seine Schüler bestrafen möchte, wenn sie in ein Auto steigen, das in der Bushaltebucht geparkt ist. Kommt also Mutti, um den Kurzen abzuholen und steht in der Bushaltebucht, so muss der Kurze Nachsitzen; klingt logisch, oder?

Außerdem möchte der Direktor, Mr. Williams, solche Vorfälle in Zukunft stets anzeigen. Abgesehen von der Tatsache, dass es sich bei solchen Fällen meistens unter 3 Minuten abspielt und das Fahrzeug unmittelbar wegfahrbar wäre (im Deutschen halten, nicht parken) und es in Deutschland sehr wohl erlaubt und eine Anzeige damit nicht wirksam wäre, ist es vermutlich sowieso nur eine Methode, es als Schulleiter nochmals kräftig in die Medien zu schaffen, denn er geht schon in ein paar Wochen in Rente.

Herzlichen Glückwunsch, Mr. Keith Williams.

Atze Schröder heißt jetzt, wie er heißt.

Samstag, 22. Dezember 2007 um 01:54

Seit geraumer Zeit (um genauer zu sein, seit dem 14.08.2007) heißt Atze Schröder nicht mehr wie er hieß, sondern wie er heißt. Und er hat sogar das Recht seinen Namen zu nutzen, wie er will… Klingt komisch – ist aber so.

Im Artikel Atze zeigt der Wikipedia, wo der Frosch die locken hat erzählte blosse. ein wenig über die gute Geheimhaltung vom realen Namen Atze Schröders. Er versucht nun mit erweiterten Mitteln diesen geheim zu halten. Die Marke Atze Schröder ist nun nicht mehr auf die alte Person registriert. Am 14.08.2007 wurden die Rechte dieser Wortmarke auf einen Atze Schröder übertragen. Somit gehört die Wortmarke Atze Schröder nun Atze Schröder. Klingt komisch – isses auch!

Ob der Deutschland als Atze bekannte Atze sich nun eine vertraute Person namens Atze Schröder gesucht hat und ihm die Rechte tatsächlich übertragen hat, ist fraglich. Falls der bekannte Atze  den Künstlernamen Atze Schröder im Personalausweis stehen hat (was er vermutlich auch hat), ist er ja berechtigt diesen Namen auch als seinen Namen zu benutzen. Es wäre also denkbar, dass er die Rechte der Wortmarke seines Pseudonyms auf sich selbst, aber auf sich selbst als nach dem Pseudonym benannte Person übertragen hat. Klingt komisch – isses auch!

In dem oben beschriebenen Fall müsste der Atze Schröder allerdings seinen alten Wohnsitz aufgegeben haben und in eine Stadt gezogen sein. Ganz so abwegig klingt das nicht, da er mit dem Auto in einer knappen halben Stunde erreicht ist.

Was ihn allerdings vermutlich nicht freut ist die Tatsache, dass das deutsche Patent- und Markenamt in seiner öffentlich zugänglichen Datenbank Rechtsübergänge protokolliert und auflistet. Das ärgerlichste daran ist wohl, dass der ehemalige Markeninhaber mit vollem Namen und Wohnsitz genannt wird. Also ist diese Maßnahme nur ein geringer Schutz, aber wohl ein Schritt in die richtige Richtung.

Mobile Brother is watching you.

Sonntag, 19. August 2007 um 00:45

Mit Handys lässt sich vieles anstellen. Die einen managen damit ihre Termine, andere kommunizieren mittels SMS oder E-Mail miteinander, wieder andere benutzen es, um die Langeweile mithilfe von Spielen zu verdrängen oder Fotos machen. Und es soll auch heute noch Personen geben, die damit Telefonieren – die findet man aber eher selten.

Ab und an hört man auch von Anbietern, die die Ortung von Handys als Dienstleister anbieten. Dazu benötigt man einfach nur das eingeschaltete Handy, denn solch ein Handy befindet sich in einer Funkzelle, damit es kommunizieren kann (daher kommt auch der englische Begriff cell phone).

Eines der besten Argumente für die Handyortung besteht bei Eltern, die ganz einfach herausfinden können wo sich ihre Sprösslinge momentan aufhalten. Für die Eltern ist es meist jedoch nur interessant, wenn die “Opfer” nichts davon wissen und wider Willen kontrolliert werden. Da stellt sich die Frage, wie das Ganze aus rechtlicher Sicht aussieht.

In der Regel verlangen die Anbieter solch einer Dienstleistung eine explizite Einwilligung für die Ortung. Am Beispiel piCOS sehen wir: Nach der Registrierung mit der eigenen Nummer muss man zunächst eine SMS mit vorgegebenem Inhalt von seinem Handy aus versenden. Dies ist die Einwilligung für die Ortung. Nun kann man sein eigenes Handy über die Weboberfläche orten lassen. Möchte ein anderes Mitglied von piCOS das Handy orten lassen, muss es über piCOS eine Anfrage an den User senden. Einmal eingewilligt, kann dieses andere Mitglied nun bis zum Widerspruch sooft orten, wie er möchte. Quasi bis er pleite ist. Eine Ortung ist natürlich nicht frei von Kosten. Bleiben wir bei piCOS: Keine Grundgebühr, dafür 0,49 Euro pro Ortung – ob erfolgreich oder fehlgeschlagen spielt dabei keine Rolle.

Ob die Handortung effektiv, einfach und genau ist, wollten wir genau wissen. Deshalb hat blosse sich bei piCOS angemeldet und daraufhin die Anleitungen für die Einwilligung etc. genaustens befolgt. Dann der erste Ortungsversuch: OK, es blieb bei einem Versuch. Der Service teilte uns mit, dass ein Unbekannter Fehler auftrat, was zur Fehlerbehebung nicht unbedingt förderlich ist. Auch weitere Versuche scheiterten kläglich mit dem gleichen unbekannten Fehler, egal in welchem Zustand und welchem Ort sich das Handy befand.

piCOS Versuch
(auf die Grafik klicken um sie zu vergrößern)

Doch all diese Versuche wurden vom Voucher der Ortungen abgezogen. Man kann dieses Kontingent “aufladen”. Das ist vergleichbar mit Prepai-Handy-Tarifen, denn man kann daraufhin die Versuche “verorten”. Schade, denn das konnte definitiv kein Fehler sein, der von uns verschuldet wurde, denn wir haben den alle Anweisungen und Anleitungen, die wir von piCOS erhielten gehalten. Insgesamt 6 Versuche für die Katz. Das sind im Ernstfall verschenkte 2,94€.

Wir haben uns erhoff, einen besseren und aufschlussreicheren Praxistest für die Handyortung durchführen zu können, doch der unbekannte Fehler hat dies leider nicht zugelassen. Wenn dies jedoch reibungslos funktionieren würde, was es bei einigen Personen sicherlich tut, wäre es eine gute Möglichkeit für Eltern herauszufinden, ob ihr Kind nicht doch in einer anderen Funkzelle als die Schulnächste angemeldet ist. Das ist natürlich auch rechtlich gesehen nur mit Einwilligung des Kindes erlaubt. Zu recht! Wäre ja zu schön, wenn jeder jeden Orten könnte wie er lustig ist…

Atze zeigt der Wikipedia, wo der Frosch die locken hat.

Samstag, 14. Juli 2007 um 01:25

Mir persönlich war es nicht neu: Die Wikipedia listete den realen Namen von dem nicht allseits beliebten Komiker Atze Schröder. Die Person, dessen Pseudonym Atze Schröder lautet, versuchte sogar gerichtlich gegen die Nennung vorzugehen, zog die Klage jedoch zurück, verlangte jedoch trotzdem, dass Wikimedia Deutschland e.V., der Betreiber der deutschen Wikipedia, die Kosten trägt.

Arne Klempert, der Vorstand von Wikimedia sah das natürlich nicht ein und zitiert in seinem Blog aus dem Urteil:

Umstände, aus denen heraus sein [gemeint ist Atze Schröder] Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht.

http://recentchanges.de/blog/2007/06/atze-muss-zahlen/

Somit entschied sich der Richter – wenn auch nicht ganz offiziell – gegen die unter dem Pseudonym Atze Schröder bekannten Persönlichkeit. Wikipedia entfernte jedoch trotzdem sämtliche Hinweise, die auf den realen Namen Atze Schröders schließen lassen könnten. Als halbwegs erfahrener Wikipedia-Nutzer stellt es natürlich keinerlei Problem dar in der Versionshistorie die alte Version aufzurufen.

Auch findet man in vielen Blogs und Foren den realen Namen der hier behandelten Person (ich umschreibe diese Persönlichkeit bewusst etwas, da ich in keinem Falle den realen Namen erwähnen möchte, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten präventiv aus dem Weg zu gehen, obwohl ich guter Dinge wäre, diesen zu gewinnen, wenn es überhaupt dazu kommen sollte).

Doch warum sollte man es sich so kompliziert machen, schließlich hat die “Atze-Person” Atze Schröder als Wortmarke eintragen lassen. Im Markenregister des deutschen Patent- und Markenamts kann man nämlich sämtliche Informationen zu allen Wortmarken bekommen – Jeder!

Wortmarke “Atze Schröder”

Dort ist auch der Ort sichtbar. Mit einer Suche im Örtlichen ist es problemlos möglich mit diesen Informationen an den Namen der Lebenspartnerin, seiner vollständigen privaten Adresse und der privaten Telefonnummer zu gelangen. In den Händen der falschen Personen sicherlich nervig für den mysteriösen “Atze Schröder”. Doch jeder hat natürlich die Möglichkeit den Eintrag ins Telefonbuch zu widerrufen, was ich mit diesem Bekanntheitsgrad sicherlich machen würde.

Nicht nur das deutsche Patent- und Markenamt kennt den bürgerlichen Namen, sondern auch eine sehr bekannte Datenbank, die für die meisten wohl die erste Anlaufstelle sein würde, seine Werke nachzusehen. In der IMDb lässt sich ebenfalls der Name einsehen, jedoch ohne Ort.

Dass der große Unbekannte mit in einem Club steckt, weiß nun nicht jeder, doch wenn man diese Info hat, kommt man sogar ohne Telefonbuch an Name und Adresse. Der Klub Kiesinger hat nämlich eine eigene Domain, bei der man über die Registrierungsstelle problemlos den Domaininhaber abfragen kann. Wobei es eher Zufall ist, dass der – ich werde noch spannender – schwarze Mann (OK, ein wenig weit hergeholt;)) hier der Inhaber ist.

Sein Name haben die meisten, die jemals seine Sendung “Alles Atze” gesehen haben bei diesem großen Aufstand bereits gelesen. Am Anfang, sowie am Ende der Serie werden diejenigen genannt, die die Idee zu “Alles Atze” hatten.

Nun, wie auch immer. An Bilder heranzukommen, die den Glückslocken-Träger ohne seine Perücke zeigen ist da schon komplizierter. Im World Wide Web ist das mit Google jedoch auch kaum noch eine Hürde. Mir persönlich ist da jedoch erst ein Bild in die Finger gekommen. Aber ich habe ihn ja sowieso schon in einem Restaurant vor seinem Auftritt speisen sehen – ganz ohne Glückslocken.