
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) auch in NRW. Es besagt, dass in allen öffentlichen Gebäuden, sowie in Gaststätten, nicht mehr geraucht werden darf.
Aber es gibt Ausnahmen: So darf in Gaststätten weiterhin geraucht werden, wenn sie ein abgetrenntes Raucherzimmer einrichten, welches aber nur den kleineren Teil der Gesamtfläche in Anspruch nehmen darf. Des Weiteren können Gaststätten sich als Raucherclub deklarieren, deren Hauptzweck “der Genuss des Tabakrauchens“ ist. Die Bayern brauchen natürlich wieder eine extra (Weiß-)Wurst, weshalb es bei ihnen die selbe Möglichkeit, nur in grün gibt:
Der “Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur” ist der am schnellsten wachsende Club in Deutschland; mit ca. 70.000 Mitgliedern im April 2008 ist er auf Platz 3 der größten Clubs in Deutschland, nach dem ADAC und dem FC Bayern.
Viele Menschen, vor allem Wirte, sehen das Nichtraucherschutzgesetz jedoch als einen Wirtschaftsbremser. Sie haben die Befürchtung, dass durch das Gesetz viele Raucher dazu bewegt sind, nicht mehr in ihre Kneipe zu gehen, um dort gemütlich mit Freunden ein Bier zu trinken, da ihr “Recht” auf eine Zigarette nicht gegeben sei. Tatsächlich ist es so, dass in Ländern, in denen ein vergleichbares Gesetz beschlossen wurde, die Kneipen eine Umsatzsteigerung verbuchen konnten; in Dänemark betrug diese am 01. September 2007 acht, in Neuseeland seit dem Jahr 2005 zehn Prozent. In Ländern mit einer großen Kneipenkultur wie Irland konnte man aber nach der Einführung eines Rauchverbotes ein „Kneipensterben“ beobachten, welches sich nun auch in England zeigt: Dort hat sich die Zahl der Geschäftsaufgaben innerhalb eines Jahres (2006-2007) versiebenfacht.
Das könnte aber in Deutschland erst einmal verhindert werden:
Am 30. Juli 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Raucher künftig wieder in kleinen Eckkneipen geduldet werden, was aber nur unter bestimmten Bedingungen geschehen darf.
So muss die Eckkneipe aus einem Raum, der weniger als 75 Quadratmeter fasst, bestehen, außerdem dürfen Jugendliche keinen Zutritt haben und es dürfen keine „zubereiteten Speisen“ angeboten werden (was alles unter diese Definition fällt, wird sich wahrscheinlich durch einzelne Auseinandersetzungen zwischen Wirten und Behörden festlegen).
Dies ist aber nur eine Übergangsregelung, die bis zum Erlass neuer Gesetze und spätestens bis 2009 gilt.
Auf lange Sicht werden gastronomische Einraumbetriebe wahrscheinlich aber gänzlich verschwinden, oder zumindest beträchtlich schrumpfen, da zwischen den Jahren 2000 und 2006 die Zahl dieser Gastronomiebetriebe um ca. 8000 abnahm.
Es ist schon lange bekannt, dass Nikotin eine süchtig machende und gesundheitsschädigende Droge ist. Nach relativ neuen Erkenntnissen ist sie sogar unter den Top ten (Platz neun) unter den gefährlichsten Drogen in Betrachtung von „Gesundheitsgefahr, Suchtpotential und Schaden für die Gesellschaft“ und steht damit vor Canabis, LSD und Ecstasy; Alkohol steht auf Platz fünf und angeführt wird die Liste von Heroin (Platz eins) und Kokain (Platz zwei).
Warum Nikotin (und damit Zigaretten) eine der am meisten konsumierten Drogen Deutschlands ist, hat den Grund, dass es u.a. Dopamin (ugs. Glückshormone) ausschüttet, also auch eine berauschende Wirkung ausübt, aber ohne zu beduseln. Deshalb kann man sie in jeder Lebenslage konsumieren, ohne dass sie (während des Konsums) körperlich und geistig beeinträchtigt und somit nicht als störend empfunden wird.
Wenn Drogen wie LSD – die wesentlich ungefährlicher und, wie Albert Hoffmann sagte, zur Heilung psychisch Kranker eingesetzt werden können – verboten sind, dann sollte Nikotin allemal verboten werden. Die gesundheitlichen Schäden durch das beim Verbrennen von Tabak entstehende Aerosol sind gravierend:
Zigarettenrauch enthält bis zu 12000 verschiedene chemische Verbindungen, von denen über 2000 als Giftstoffe bekannt sind, u.a. Blausäure und Kohlenstoffmonoxid. Zudem gibt es Bestandteile, die krebserzeugend und krebserregend sind. Wer “nur” zehn Zigaretten täglich raucht, vermindert sein Leben um drei Jahre. Diese Tatsache macht es unnötig, die ellenlange Liste von gesundheitlichen Risiken durch Tabakrauchen hier zuzuschreiben.
Viele Raucher scheinen immer noch nicht begriffen zu haben, dass Nikotin – und somit ihre Zigaretten – eine Droge ist und wollen nicht auf ihr vermeintliches Recht des Rauchens verzichten. Manche vertreten sogar die Meinung, dass Nicht-Raucher damit rechnen müssten, dass sie, wenn sie in eine Kneipe oder Diskothek gingen, zugequalmt würden.
Durch das neue Nicht-Raucherschutzgesetz wurde endlich gezeigt, dass nicht die Raucher diejenigen sind, die ein Recht auf Rauchen, sondern die Nicht-Raucher ein Recht darauf verdienen, dass nicht geraucht wird. Allerdings könnte das Gesetz noch weitergehen und das generelle Rauchen verbieten. Zumindest ein generelles Rauchverbot in Gaststätten wäre nicht gegen das Grundgesetz, sagten die Karlsruher Richter.