Wählerchen.

Vor der Wahl noch schnell ein Mittagsschläfchen...

Ein parteiübergreifender Antrag im Bundestag fordert ein etwas abgeändertes Wahlrecht für Bundes- und Landtagswahlen. Sie möchten, dass einem das Wahlrecht bereits von der Geburt an eingeräumt wird; einem also sprichwörtlich mit in die Wiege gelegt wird.

Da den fordernden Abgeordneten jedoch klar ist, dass die Kinder nicht gleich in der Lage sind, eine sinnvolle Wahl zu treffen, dürfen deren Eltern zunächst entscheiden, welche politische Wahl ihrem Sprössling am besten täte. Das Kind kann dann von selbst sagen, wann es selbst wählen möchte, wenn es sich reif genug dafür fühlt.

Die Folge wäre also ein doppeltes Wahlrecht für Eltern oder gar ein 5-faches Wahlrecht für eine Famile mit 5 jungen Kindern. Denn mal ehrlich: Wird irgendein Elter (ja, das ist der richtige Singular von Eltern) für den Nachkömmling eine andere Wahl treffen als sie es für sich selbst tun? Natürlich nicht. Es sei denn man ist sich unsicher und wählt für jede Partei einmal (vorausgesetzt es sind genug Kinder vorhanden).

Man mag nun spekulieren, welchen Sinn eine solche Änderung, die schließlich eine Grundgesetzänderung erfordert, ergibt. Ist es wirklich die Gleichstellung, die im Vordergrund steht? Oder macht den Politikern vielleicht doch der demografische Wandel zu schaffen und das Ganze soll nur bezwecken, dass die Deutschen endlich mehr Kinder bekommen?

Es ist nicht ganz geklärt. Man mag noch munkeln, doch letztendlich müssen wir abwarten. Allerdings darf man ebenso bezweifeln, ob es ein solcher Vorschlag tatsächlich weit schafft…

Donnerstag, 10. Juli 2008 um 22:41
Marco Schultewolter
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