Wer anruft ist selbst schuld!.

Telefon

Wer anruft ist selbst schuld!

Das kann man wohl zu allen sagen, die aus Werbe-Gründen Herrn Denkmann anruft. Er fühlt sich davon ganz einfach genervt und redet mit den Anrufern ganz getreu dem Motto “Wie du mir, so ich dir!”.

Was dabei herauskommt, kann man auf seiner Website nicht-anrufen.de hören. Außerdem bekommt man dort eine Einführung in die juristischen Aspekte von Telefonwerbung. Einen Blick wert ist die Seite auf jeden Fall!

Unser Tipp: Bei Angeboten, bei denen man Telefonwerbung erwarten kann, einfach die Nummer von Paul oder Frank angeben. Die wimmeln den Anrufer einfach freundlich ab. Und falls doch mal jemand bei Ihnen anruft, hat man natürlich immer das Gegenskript griffbereit.

Sonntag, 24. Juni 2007 um 18:49
Marco Schultewolter
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  1. Simon Homölle Permalink zu diesem Kommentar
    am Sonntag, 24. Juni 2007 um 22:09 Uhr:

    Also meiner nach auch ganz gut funktioniert ist:”Warten Sie mal ebend einen kurzen Augenblick, ich muss kurz meinen Rechtsnwalt anrufen, wie hießen Sie gleich nochmal und was wollen sie mir verkaufen?”. Also das funktioniert ganz gut, naja außer bei Band ansagen xD

  2. Marco Schultewolter Permalink zu diesem Kommentar
    am Sonntag, 24. Juni 2007 um 22:13 Uhr:

    Das ist eigentlich auch fast genau das, was man machen sollte, wenn man die Bedenken hat, dass der Anruf nicht ganz rechtens ist. Name, Firma und Anrufszeit bzw. -datum notieren und zur Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeige erstatten. Das kostet nichts und die Staatsanwaltschaft kümmert sich um den Rest.
    Telefonwerbung ist (neben allen anderen Werbeformaten wie z.B. E-Mail-Spam) einfach abscheulich, wenn der Empfänger nicht eingewilligt hat. Ganz neben bei ist es auch noch illegal ;)

  3. Simon Homölle Permalink zu diesem Kommentar
    am Sonntag, 24. Juni 2007 um 22:15 Uhr:

    Aber eins frag ich mich immer wieder: Woher verdammt nochmal haben die meine Nummer? Ich mein einfach aus dem Telefonbuch ist doch zu leicht, oder?

  4. Marco Schultewolter Permalink zu diesem Kommentar
    am Sonntag, 24. Juni 2007 um 22:28 Uhr:

    Einfach mal nachfragen. Nach § 34 BDSG hat man ein Recht auf Auskunft. Ein Artikel von mir dazu: http://blog.marco-schultewolter.de/2006/09/13/das-werbeschreiben-und-sein-hintergrund/
    Das ist zwar über ein Werbeschreiben. Es ist aber auch auf Telefonate zu übertragen.
    Wenn die Anrufer besonders nervend sind, kann man auch einfach mit ner Unterlassungsklage drohen. Das zieht ;)

  5. Janine Thesker Permalink zu diesem Kommentar
    am Donnerstag, 16. Oktober 2008 um 18:12 Uhr:

    Es gab mal eine Frau (ich denke sie lebt heute auch noch), die jede erdenkliche Werbung, die in ihrem Postkasten gelandet ist (zwar keine Telefonwerbung, aber es kommt ja auf ziemlich das gleiche raus), obwohl auf ihrem Briefkasten ein Aufkleber mit der Aufschrift “Werbung einwerfen verboten” befestigt war, über Jahre hinweg gesammelt hat. Als sie so einiges an Werbung zusammen hatte, hat sie Fotos von der unerwünschten Werbung und dem Postkasten gemacht (sozusagen als Beweismaterial) und die Werbeleute angeklagt. Sie bekam Schadensersatz (leider weiß ich den Betrag nicht mehr) und nie wieder Werbung. Gute Idee würd ich sagen.
    Eine andere Frau (es kann auch die gleiche sein, ich bin mir da nicht sicher) hat alle “Sie haben gewonnen”-Briefe gesammelt, wo nirgendwo kleingedruckt stand, dass man den Preis (meistens Geld) nicht direkt bekommt, sondern erst unter irgendeiner teuren Telefonnummer anrufen muss und am Ende doch keinen Pfennig sieht. Auch sie klagte die Verantwortlichen an und gewann: Am Ende würde ihr (glaube ich) die Hälfte des in den Briefen versprochenen Geldes ausgezahlt.
    So etwas lohnt sich doch.

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